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Steuerkanzlei Stuttgart

Service für Freiberufler

Sie zeichnen sich als Freiberufler durch Ihre besonderen Fachkenntnisse aus. Als Steuerberater zeichnen wir uns für unsere besonderen Kenntnisse im Steuerrecht aus. Bedienen Sie sich doch unserer Kenntnisse. Sie haben sicherlich wichtigeres zu tun, als dem ständigen Wechsel des Steuerrechts zu folgen.

Bereits bei Fragen im Rahmen der Begründung Ihrer selb­ständigen freiberuflichen Tätigkeit stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerade aufgrund der bei den Freiberuflern in vielen Fällen vorliegenden standesrechtlichen Vorgaben ist bereits bei Begründung der selbständigen Tätigkeit eine gute Beratung von großer Hilfe. Insbesondere folgende Fra­gen sollten geklärt werden:

  • Welche Rechtsformen sind zulässig und welche Rechtsform ist am besten geeignet?

  • Wie hoch ist in der Anfangsphase der Kapitalbedarf und wie lässt er sich finanzieren?

  • Bietet sich der Zusammenschluss in einer Gesell­schaft mit Berufskollegen an?

  • Werden bei Gründung bereits Regelungen z. B. für den Scheidungs- bzw. Erbfall getroffen?

Erfolgreich in die Selbständigkeit gestartet, wollen Sie si­cherlich Ihre Fachkenntnisse vertiefen und sich nicht unnötig mit bürokratischen Verpflichtungen aufhalten. Damit Sie dies erreichen können, bieten wir Ihnen eine breite Palette unseres eigenen freiberuflichen Könnens:
  • Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie des Jah­resabschlusses

  • Erfüllung der Deklarationspflichten für die Umsatz- und Einkommensbesteuerung

  • Begleitung Ihrer Tätigkeit durch betriebswirtschaftli­che Be­ratung

  • Unterstützung bei Finanzierungs- und Investitionsent­scheidungen

  • Regelungen zur Erhaltung Ihrer Praxis im Schei­dungs- oder Erbfall

Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes sind zukünftig Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen steuer­pflichtig. Viele Freiberufler sind von dieser Regelung betrof­fen, können aber das Ausmaß dieser Regelung für sich per­sönlich nicht abschätzen. Wir können Ihnen errechnen, was an Rentenbesteuerung auf Sie zukommt.

Wir möchten Sie auf Ihrem unternehmerischen und privaten Lebensweg begleiten und Sie bei der Vergrößerung Ihres Unternehmens unterstützen sowie Ihnen im Falle der Unternehmensübergabe beim Geniesen des Ruhestandes helfen.

Rufen Sie uns an!
Wir helfen Ihnen gerne weiter: 0711/222 973-0

Für Fragen können Sie auch gerne unser Kontaktformular nutzen.

SERVICE & NEWS

Steuern & Recht

03.02.2012 | Zwangsvollstreckung gegen Kinder wegen Steuerschulden der Eltern rechtmäßig

01.02.2012 | Datenspeicherung aufgrund Steuer-ID-Erteilung ist verfassungsgemäß

25.01.2012 | BFH zum häuslichen Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt

Geldanlage & Finanzen

(Quelle: FTD)

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